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Verkehrswertgutachten für Erbrechtsanwälte & Notare

Als Erbrechtsanwalt oder Notar brauchen Sie in jedem Nachlassverfahren belastbare Immobilienwerte — aber externe Sachverständige blockieren die Erbauseinandersetzung oft um 6-12 Wochen.

Erstellen Sie eigene ImmoWertV-konforme Wertindikationen direkt in Ihrer Kanzlei — mit juristisch belastbarer Dokumentation für Teilungsversteigerungen, Erbschaftsteuer-Erklärungen und Pflichtteilsberechnungen.

Warum Verkehrswertgutachten gerade für Erbrechtsanwälte & Notare?

Erbrechtsanwälte & Notare stehen vor anderen Herausforderungen als Großkonzerne oder Solo-Gründer. Deshalb konfigurieren wir Verkehrswert speziell für Ihre Situation — hier sind die drei wichtigsten Gründe.

Erbauseinandersetzungen blockieren Sie oft wochenlang auf externe Gutachten — mit In-House-Bewertung ziehen Sie Mandate deutlich schneller zum Abschluss.

Für Pflichtteilsberechnungen nach §§2311 ff. BGB reicht häufig eine belastbare Wertindikation — ein Vollgutachten ist nur bei Streit unter Erben nötig.

Erbschaftsteuer-Erklärungen verlangen Immobilienwerte innerhalb von 3 Monaten nach Erbfall — Nachfristen kosten Sie Mandantenzufriedenheit.

Die wichtigsten Verkehrswert-Funktionen für Erbrechtsanwälte & Notare

Nicht jede Funktion ist für jeden relevant. Bei Erbrechtsanwälte & Notare haben sich diese sechs Bausteine in der Praxis als kritisch erwiesen — sie fließen standardmäßig in jedes Pro-Setup ein.

1

Juristisch belastbare Wertindikationen nach ImmoWertV

2

Bewertung für Erbschaftsteuer (§§ 176-198 BewG) automatisiert

3

Pflichtteilsberechnung nach BGB mit Stichtagsbewertung

4

Mehrfachnutzung über unbegrenzte Nachlassakten

5

Export in kanzleitaugliches PDF mit Ihrem Briefkopf

6

DATEV- und Legalvisio-Schnittstellen für Fristenmanagement

Pro-Paket

Verkehrswertgutachten für Erbrechtsanwälte

Speziell kalkuliert für die Größe und den Bedarf von Erbrechtsanwälte & Notare. Keine Features, die Sie nicht brauchen — kein Paket, das über Ihr Budget hinausgeht.

ab 290 €/Monat

zzgl. einmalige Einrichtung · monatlich kündbar

  • Juristisch belastbare Wertindikationen nach ImmoWertV
  • Bewertung für Erbschaftsteuer (§§ 176-198 BewG) automatisiert
  • Pflichtteilsberechnung nach BGB mit Stichtagsbewertung
  • Mehrfachnutzung über unbegrenzte Nachlassakten
Wir haben die Durchlaufzeit unserer Erbauseinandersetzungen von 18 auf 9 Wochen halbiert. Die In-House-Bewertung ersetzt externe Gutachter in 70 Prozent der Fälle — Mandanten sind sichtbar zufriedener."

RA Dr. Christina L.

Fachanwältin für Erbrecht, Frankfurt

Häufige Fragen von Erbrechtsanwälte & Notare zu Verkehrswert

Das hören wir in Erstgesprächen mit Erbrechtsanwälte & Notare am häufigsten.

Ist die Bewertung für Erbschaftsteuer-Erklärungen akzeptiert?

Für die Erstanmeldung beim Finanzamt (§ 30 ErbStG): in den meisten Fällen ja. Die Bewertung folgt §§ 176-198 BewG und liefert die steuerrechtlich geforderten Wertindikationen. Bei Nachfragen des Finanzamts oder bei Spezialimmobilien empfiehlt sich ein Vollgutachten — bis dahin gewinnen Sie wertvolle Zeit.

Wie unterscheidet sich eine Wertindikation von einem Vollgutachten?

Die Wertindikation ist eine methodisch saubere Schätzung nach ImmoWertV ohne Ortsbesichtigung. Sie reicht für Pflichtteilsberechnungen, Erbauseinandersetzungen im Einvernehmen und Erbschaftsteuer. Ein Vollgutachten (mit Ortstermin, Grundbuchauszug, Baumängelanalyse) ist Pflicht bei Gericht, Teilungsversteigerung oder Streit — dann vermitteln wir einen bestellten Sachverständigen.

Wie rechnen wir die Bewertung gegenüber Mandanten ab?

Die Bewertung ist für Sie als Kanzlei ein Betriebsmittel (~290 €/Monat pauschal). Gegenüber Ihren Mandanten berechnen Sie eine Auslage (typisch 150-300 € pro Bewertung) oder verrechnen die Bewertung als Teil Ihres RVG-Honorars für die Erbauseinandersetzung. Reine Weiterfakturierung ist zulässig, da es sich um keine Tätigkeit nach BRAO § 49b handelt.

Können wir die Bewertungen im DATEV-/Legalvisio-Workflow integrieren?

Ja. Bewertungen werden automatisch in der Mandantenakte als PDF archiviert, Fristen für Erbschaftsteuer-Anmeldung (§ 30 ErbStG, 3 Monate) landen in Ihrem Fristenkalender. Schnittstellen zu DATEV, Legalvisio, RA-MICRO und AnNoText sind vorhanden. Setup dauert typisch 3-5 Werktage.

Weitere Lösungen für Erbrechtsanwälte & Notare

Neben Verkehrswertgutachten automatisieren wir für Erbrechtsanwälte & Notare typischerweise diese Bereiche:

Savas Akaygün

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Kostenlose Erstberatung — wir klären in 30 Minuten, ob und wie Verkehrswert für Ihre Situation funktioniert.

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